Ukrainern wird ab dem 1. Juli eine neue Sozialhilfe gezahlt: Wer und wie viel erhält.


Ab dem 1. Juli 2025 haben ukrainische Familien mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit, eine neue Sozialhilfe zu erhalten. Der Staat startet ein Pilotprogramm, das darauf abzielt, die finanziellen Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen der Bevölkerung zu unterstützen. Diese Hilfe wird im Rahmen eines experimentellen Projekts bereitgestellt, das von der Regierung genehmigt wurde.
Laut Informationen des Pressedienstes des Rentenfonds der Ukraine werden ab dem 1. Juli Familien, die bereits staatliche Sozialhilfe (bedürftige Familien, alleinerziehende Mütter, Familien mit vielen Kindern) erhalten, sowie Kinder, deren Eltern keine Unterhaltszahlungen leisten oder nicht in der Lage sind, das Kind zu unterstützen, die Hilfe erhalten können. Die Kriterien für andere Kategorien von Personen werden ab dem 1. Oktober 2025 eingeführt. Anträge auf Sozialhilfe können über das Portal 'Dija' oder im Servicezentrum des Rentenfonds eingereicht werden.
Das Verfahren zur Beantragung der Hilfe sieht die Einreichung von Dokumenten mit persönlichen und Kontaktdaten sowie Informationen über alle Familienmitglieder vor. Die Familieninformationen werden in offiziellen Datenbanken und Registern überprüft. Die Höhe der Hilfe beträgt grundsätzlich 4500 Hrywnja und wird je nach Bedarf unter den Familienmitgliedern verteilt.
Somit haben ab dem 1. Juli Ukrainer mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit, von einer neuen Sozialhilfe zu profitieren, die darauf abzielt, die finanziellen Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen von Familien zu unterstützen, und dies wird durch das Pilotprogramm, das von der Regierung gestartet wurde, möglich sein.
Die Regierung der Ukraine wird ab dem 1. Juli 2025 eine neue Sozialhilfe für einkommensschwache Familien bereitstellen. Das Programm sieht Unterstützung für die am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen der Bevölkerung vor, wie z.B. bedürftige Familien, Familien mit vielen Kindern, alleinerziehende Mütter und Kinder, die aufgrund von Lügen oder Vernachlässigung der Eltern in schwierigen Lebenssituationen sind. Ein breiterer Zugang zu dieser Hilfe für andere Bürgerkategorien wird ab dem 1. Oktober 2025 möglich sein.
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