Das Finanzamt erhält Zugang zu Adressen und Bankkonten: Was erwartet Verkäufer auf Online-Plattformen.


Die Steuerbehörde in der Ukraine wird berechtigt sein, Informationen über Geldbewegungen auf den Bankkonten von Verkäufern auf Online-Plattformen auf deren Anfrage zu erhalten. Laut einem neuen Gesetzesentwurf müssen Online-Plattformen auch den Steuerbehörden Informationen über Verkäufer zur Verfügung stellen, einschließlich Wohnadresse und Standort der angemieteten Unterkunft. Der Gesetzesentwurf wird im Parlament zur Prüfung eingereicht.
Ein Verkäufer auf der Plattform wird als jeder Benutzer angesehen, der auf der Plattform registriert ist, um kommerzielle Tätigkeiten auszuüben. Ein berichtspflichtiger Verkäufer wird als aktiver Verkäufer betrachtet, der Einwohner der Jurisdiktion ist, die einen Vertrag mit der Plattform abschließt oder Immobilien in dieser Jurisdiktion vermietet. Der Gesetzesentwurf sieht auch Erleichterungen für natürliche Personen vor, die einen geringen Verkaufsumfang über die Plattform haben.
Die Betreiber der Plattformen werden zu Steueragenten und sind verpflichtet, Berichte über die Einnahmen der berichtspflichtigen Verkäufer an die Steuerbehörden einzureichen. Im Gegenzug wird die Steuerbehörde die Möglichkeit haben, von den Banken Informationen über Geldbewegungen der Verkäufer auf den Konten zu erhalten. Der Gesetzesentwurf sieht auch Geldstrafen für das Nichtvorlegen von Berichten und Verstöße gegen die Pflicht zur Offenlegung von Bankgeheimnissen vor.
Lesen Sie auch
- In der Ukraine steigen die Verteidigungsausgaben drastisch: Die Summe wurde genannt
- Generalstab der ukrainischen Streitkräfte: Ukrainische Drohnen haben eine Munitionsfabrik in der Moskau-Region getroffen
- Der ehemalige Verkehrsminister Russlands, Starovoit, hat sich nach der Entlassung durch Putin das Leben genommen
- ISW warnt vor der Gefahr massiver Unruhen im Iran
- Selenskyj und Trump diskutierten über die Ernennung eines neuen ukrainischen Botschafters in den USA: Bloomberg nannte mögliche Kandidaten
- Einschreibungskampagne 2025: Mindestnoten für die Einschreibung in den Haushalt