Man kann auch mit 60: Die Pensionskasse erklärte, wie viele Jahre an Beiträgen erforderlich sind, um in Rente zu gehen.


Die Pensionskasse erinnerte daran, dass man für den Renteneintritt mit 60 Jahren eine entsprechende Anzahl an Beitragsjahren haben muss. Die Pressestelle der Pensionskasse informierte, dass viele Ukrainer interessiert sind, ob sie mit 60 Jahren nach einem halben Jahr zusätzlicher Arbeit in Rente gehen können.
Die Pensionskasse antwortete, dass der Renteneintritt (mit 60, 63 oder 65 Jahren) von der Anzahl der Jahre offizieller Arbeit und gezahlter Beiträge - des Versicherungsjahres - abhängt.
Gemäß dem Gesetz der Ukraine 'Über die obligatorische staatliche Rentenversicherung' wird das Rentenalter (60, 63 oder 65 Jahre) durch die angesammelten Versicherungsjahre bestimmt. Es gibt eine Mindestanzahl an Versicherungsjahren, die erreicht werden muss, um eine Rente zu erhalten.
Somit bestimmt das Vorhandensein von Versicherungsjahren das Recht auf Rentenzuteilung in Abhängigkeit vom Erreichen des erforderlichen Alters.
Im Jahr 2025 muss man, um mit 60 Jahren in Rente zu gehen, mindestens 32 Jahre offizielle Beitragsjahre haben.
Wenn eine Person nicht genügend Jahre hat, kann sie weiterhin arbeiten und hat das Recht auf eine Rente, nachdem sie die erforderliche Anzahl an Beitragsjahren erreicht hat.
Deshalb kann ein Mann, der 60 Jahre alt geworden ist, aber nicht genügend Jahre hat, weiterarbeiten. Wenn er zum Beispiel nach einem halben Jahr Arbeit die erforderlichen 32 Jahre erreicht, kann er sofort die Unterlagen zur Rentenbeantragung einreichen und muss nicht bis zum 63. Lebensjahr warten.
Die Pensionskasse erklärte auch die Situation bezüglich der Rentenzahlungen, Subventionen und Krankengeld.
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