Der Kiewer U-Bahn-Betrieb klagte gegen die Firma – wollte Geld einfordern.


Die KP 'Kiewer U-Bahn' reichte eine Klage in Höhe von über eineinhalb Millionen Griwna gegen die Aktiengesellschaft 'Kiewmetrobud' ein. Doch das Gericht entschied, diese Klage nicht zu unterstützen, wie das Urteil des Wirtschaftsgerichts von Kiew vom 1. Juli zeigt.
Details des Falles
Im Jahr 2018 beauftragte die KP 'Kiewer U-Bahn' den Bau des Abschnitts der Syrets-Petschersk-Linie bei der Firma 'Kiewmetrobud'. Der Auftragnehmer erhielt 2,58 Milliarden Griwna, von denen 1,7 Milliarden auf einem Konto bei der 'Ukrgasbank' angelegt wurden. Doch später erhielt die Firma 139 Millionen unrechtmäßig.
Urteil des Gerichts
In diesem Jahr wurden bereits 139 Millionen Griwna von der Aktiengesellschaft 'Kiewmetrobud' eingezogen. Laut Gesetz ist eine doppelte Geldforderung nicht zulässig, daher wurde die Klage der KP 'Kiewer U-Bahn' abgelehnt.
Nachdem die Firma 'Kiewmetrobud' unrechtmäßige Einnahmen erhalten hatte, entschied das Gericht, die Klage der 'Kiewer U-Bahn' auf Einforderung von über eineinhalb Millionen Griwna abzulehnen.Lesen Sie auch
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